Dienstag, 19. März 2024

Notruf: 112

Aktive

"Der Feuerwehrkommandant hat für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen. Er leitet ihre Einsätze […] und die Ausbildung, ernennt Mannschafts- und Führungsdienstgrade und berät die Gemeinde in Fragen des Abwehrenden Brandschutzes und des Technischen Hilfsdienstes. […]"
(Art. 8/I Bay. Feuerwehrgesetz)

Bei diesen Aufgaben wird der Kommandant von seinem Stellvertreter, den Gruppenführern und den Funktionsträgern der Feuerwehr (= das Kommando) unterstützt.

Das Kommando bildet zusammen mit der Mannschaft und der Jugendfeuerwehr die Gruppe der aktiven Mitglieder.

Der Feuerwehrkommandant und sein Stellvertreter werden von den aktiven Mitgliedern auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Wahl muß von der Gemeinde bestätigt werden.
Gruppenführer und Funktionsträger werden vom Kommandanten ernannt.

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